Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am live durchgeführten KI-Quest Club der Questwerk Academy.
Stand: 17. August 2026. Dieser Vertragstext wurde auf das konkrete Questwerk-Angebot zugeschnitten. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den KI-Quest Club zwischen Questwerk, Patrick Kuglmeier, Kleiberstraße 25, 94315 Straubing, Deutschland, E-Mail patrick@questwerk.de (nachfolgend „Questwerk“) und der buchenden Person.
Das Angebot richtet sich an Verbraucher:innen. Vertragspartner:in ist die volljährige erziehungsberechtigte Person, die den Platz für ein minderjähriges Kind bucht. Abweichende Bedingungen der buchenden Person gelten nur, wenn Questwerk ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Der Club richtet sich an Kinder und Jugendliche, die bei Kursbeginn 10 bis 14 Jahre alt sind. Für die Teilnahme werden ein Laptop oder Desktop-Rechner, eine stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, ein aktueller Browser und ein ruhiger Arbeitsplatz benötigt. Die buchende Person stellt sicher, dass das Kind altersgerecht und sicher auf die benötigte Technik zugreifen kann.
Besondere Unterstützungsbedarfe können vor der Buchung mit Questwerk besprochen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische oder pädagogische Einzellösung entsteht dadurch nicht.
3. Vertragsschluss und Kursplatz
Die Darstellung auf der Website ist eine Einladung zur Abgabe einer Buchung. Mit dem Abschluss des von Stripe bereitgestellten Bezahlvorgangs gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot für die gewählte Laufzeit und Kursgruppe ab. Die automatische Zahlungsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Buchung.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Questwerk den Kursplatz in Textform bestätigt. Die Annahme erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Ist der gewählte Platz nicht verfügbar, bietet Questwerk nach Möglichkeit eine andere Gruppe an. Wird diese nicht angenommen, wird der bereits gezahlte Betrag unverzüglich über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.
Ein Kursplatz ist persönlich und darf nicht ohne vorherige Zustimmung von Questwerk auf ein anderes Kind übertragen werden.
4. Leistung des KI-Quest Clubs
Questwerk erbringt pro bayerischer Schulwoche eine 90-minütige, synchrone Live-Online-Einheit in der fest gebuchten Gruppe mit regelmäßig höchstens acht Teilnehmenden. In allen bayerischen Schulferien findet kein Unterricht statt. Maßgeblich sind die bei Buchung angegebenen Starttermine, Wochentage und Uhrzeiten.
Die wesentlichen Lernfelder sind sicherer und reflektierter KI-Einsatz, KI als Lernunterstützung, Selbstorganisation, KI im Klassenzimmer, technisches Verständnis und Vibe Coding. Die konkrete Reihenfolge, Aufgabenstellung und Werkzeugauswahl kann Questwerk aus didaktischen, sicherheitsbezogenen, technischen oder rechtlichen Gründen anpassen, sofern Charakter und Lernziele des Angebots erhalten bleiben.
Die Wissensvermittlung findet im unmittelbaren, bidirektionalen Live-Austausch statt. Die Termine werden zum Schutz der Kinder nicht routinemäßig aufgezeichnet. Eine Catch-up-Quest für einen verpassten Termin ist eine ergänzende Zusammenfassung und kein eigenständiger Selbstlernkurs.
Ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Schulnote oder die dauerhafte Verfügbarkeit eines einzelnen KI-Modells oder Drittanbieter-Tools wird nicht geschuldet.
5. KI- und Kurswerkzeuge
Questwerk wählt die verwendeten KI-, Kommunikations- und Programmierwerkzeuge nach Alter, Lernziel, Sicherheit, Datenschutz und den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen aus. Für jüngere Teilnehmende wird kein persönliches Konto bei einem allgemein zugänglichen KI-Dienst vorausgesetzt.
KI-Ausgaben können sachlich falsch, unvollständig oder unangemessen sein. Sie sind Lern- und Arbeitsmaterial, keine verbindliche fachliche, medizinische, rechtliche oder sonstige Beratung. Ergebnisse werden im Kurs geprüft, eingeordnet und nicht ungeprüft übernommen.
Vor dem Einsatz eines Werkzeugs, das zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet oder eine gesonderte Einwilligung erfordert, informiert Questwerk die Erziehungsberechtigten.
6. Pflichten und sichere Zusammenarbeit
Die Teilnehmenden behandeln andere respektvoll, beachten die Anweisungen der Kursleitung und geben keine Passwörter, Adressen, Gesundheitsdaten, privaten Bilder oder sonstigen sensiblen Daten in KI-Werkzeuge ein. Zugangsdaten und Einladungslinks dürfen nicht an außenstehende Personen weitergegeben werden.
Bild-, Ton- und Bildschirmaufzeichnungen des Live-Unterrichts sowie die Veröffentlichung von Namen, Stimmen, Bildern, Chatverläufen oder Arbeitsergebnissen anderer Teilnehmender sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Questwerk nach einer angemessenen Warnung die Teilnahme vorübergehend beschränken. Bei besonders schweren Verstößen oder fortgesetzter Störung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Gesetzliche Ansprüche und eine Abrechnung bereits erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
7. Ausfall und Terminänderungen
Kann ein Kind an einer Einheit nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin oder anteilige Erstattung. Questwerk stellt hierfür grundsätzlich eine kompakte Catch-up-Quest bereit, soweit dies für den jeweiligen Inhalt sinnvoll und ohne Daten anderer Teilnehmender möglich ist.
Muss Questwerk eine Einheit etwa wegen Krankheit oder einer nicht nur kurzfristigen technischen Störung absagen, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Laufzeit um eine entsprechende Live-Einheit verlängert. Ist beides nicht zumutbar oder nicht möglich, wird der auf die ausgefallene Einheit entfallende Preisanteil erstattet.
Notwendige geringfügige Terminverschiebungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Eine dauerhafte Verlegung auf einen anderen Wochentag erfolgt nur im Einvernehmen mit der buchenden Person.
8. Preise und Zahlung
Es gilt der bei der Buchung angezeigte Gesamtpreis einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die gewählte feste Laufzeit wird einmalig im Voraus über Stripe bezahlt. Die auf der Website genannten rechnerischen Monatspreise dienen der Vergleichbarkeit; geschuldet ist der angezeigte Gesamtpreis.
Die verfügbaren Zahlungsmittel werden im Stripe-Checkout angezeigt. Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits bestätigte Buchungen aus.
9. Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag läuft für die gebuchten 3, 6, 12 oder 24 Monate und endet danach automatisch. Er verlängert sich nicht automatisch. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Festlaufzeit ist ausgeschlossen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Lösungsrechte bleiben unberührt. Erklärungen zur Kündigung können mindestens in Textform an patrick@questwerk.de gesendet werden.
10. Widerrufsrecht
Verbraucher:innen steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Frist, Widerrufsfolgen und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
Soll der Club auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist beginnen, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen anfallen. Questwerk beginnt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn die dafür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung vorliegt.
11. Kursunterlagen und Arbeitsergebnisse
Von Questwerk bereitgestellte Kursunterlagen dürfen für die persönliche Teilnahme und den privaten Familiengebrauch genutzt werden. Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe oder systematische Vervielfältigung ist nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis oder ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Rechte an eigenen Ideen und selbst erstellten Projekten der Teilnehmenden verbleiben bei ihnen. Für Inhalte und Code, die KI- oder Drittanbieter-Werkzeuge erzeugen, können zusätzliche Bedingungen der jeweiligen Anbieter gelten.
12. Haftung
Questwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Questwerk haftet nicht für Störungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für die Internetverbindung oder das Endgerät der teilnehmenden Person. Gesetzliche Gewährleistungs- und Minderungsrechte bei einer von Questwerk zu vertretenden Leistungsstörung bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Für minderjährige Teilnehmende erhebt Questwerk nur die für Organisation, Sicherheit und Durchführung erforderlichen Daten.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Questwerk ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.