Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am live durchgeführten KI-Quest Club der Questwerk Academy.
Stand: 14. September 2026. Dieser Vertragstext wurde auf den persönlichen Anfrage- und Angebotsprozess von Questwerk zugeschnitten. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den KI-Quest Club zwischen Questwerk, Patrick Kuglmeier, Kleiberstraße 25, 94315 Straubing, Deutschland, E-Mail patrick@questwerk.de (nachfolgend „Questwerk“) und der buchenden Person.
Das Angebot richtet sich an Verbraucher:innen. Vertragspartner:in ist die volljährige erziehungsberechtigte Person, die den Platz für ein minderjähriges Kind bucht. Abweichende Bedingungen der buchenden Person gelten nur, wenn Questwerk ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Der Club richtet sich an Kinder und Jugendliche, die bei Kursbeginn 10 bis 14 Jahre alt sind. Für die Teilnahme werden ein Laptop oder Desktop-Rechner, eine stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, ein aktueller Browser und ein ruhiger Arbeitsplatz benötigt. Die buchende Person stellt sicher, dass das Kind altersgerecht und sicher auf die benötigte Technik zugreifen kann.
Besondere Unterstützungsbedarfe können vor der Anfrage mit Questwerk besprochen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische oder pädagogische Einzellösung entsteht dadurch nicht.
3. Anfrage, Vertragsschluss und Kursplatz
Die Darstellung auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Auch das Absenden des Anfrageformulars oder eine Kontaktaufnahme über WhatsApp ist zunächst nur eine unverbindliche Anfrage und reserviert keinen Platz.
Questwerk prüft Kapazität, Termin und Teilnahmevoraussetzungen. Ist ein Platz verfügbar, sendet Questwerk ein konkretes Platzangebot in Textform mit Kursgruppe, Wunschstart, Laufzeit, Gesamtpreis, Ferienregel, diesen AGB und der Widerrufsinformation. Der Vertrag kommt zustande, wenn die erziehungsberechtigte Person dieses Platzangebot ausdrücklich in Textform annimmt. Erst danach erstellt Questwerk die Rechnung.
Ist die gewünschte Gruppe nicht verfügbar, kann Questwerk eine Alternative anbieten. Ohne ausdrückliche Annahme dieses Angebots entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht. Ein Kursplatz ist persönlich und darf nicht ohne vorherige Zustimmung von Questwerk auf ein anderes Kind übertragen werden.
4. Leistung des KI-Quest Clubs
Questwerk erbringt pro bayerischer Schulwoche eine 90-minütige, synchrone Live-Online-Einheit in der fest gebuchten Gruppe mit regelmäßig höchstens acht Teilnehmenden. Das Schnupper-Angebot umfasst einmalig eine solche 90-minütige Live-Einheit. In allen bayerischen Schulferien findet kein Unterricht statt. Maßgeblich sind die bei Buchung angegebenen Starttermine, Wochentage und Uhrzeiten.
Die wesentlichen Lernfelder sind sicherer und reflektierter KI-Einsatz, KI als Lernunterstützung, Selbstorganisation, KI im Klassenzimmer, technisches Verständnis und Vibe Coding. Die konkrete Reihenfolge, Aufgabenstellung und Werkzeugauswahl kann Questwerk aus didaktischen, sicherheitsbezogenen, technischen oder rechtlichen Gründen anpassen, sofern Charakter und Lernziele des Angebots erhalten bleiben.
Die Wissensvermittlung findet im unmittelbaren, bidirektionalen Live-Austausch statt. Die Termine werden zum Schutz der Kinder nicht routinemäßig aufgezeichnet. Eine Catch-up-Quest für einen verpassten Termin ist eine ergänzende Zusammenfassung und kein eigenständiger Selbstlernkurs.
Ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Schulnote oder die dauerhafte Verfügbarkeit eines einzelnen KI-Modells oder Drittanbieter-Tools wird nicht geschuldet.
5. KI- und Kurswerkzeuge
Questwerk wählt die verwendeten KI-, Kommunikations- und Programmierwerkzeuge nach Alter, Lernziel, Sicherheit, Datenschutz und den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen aus. Für jüngere Teilnehmende wird kein persönliches Konto bei einem allgemein zugänglichen KI-Dienst vorausgesetzt.
KI-Ausgaben können sachlich falsch, unvollständig oder unangemessen sein. Sie sind Lern- und Arbeitsmaterial, keine verbindliche fachliche, medizinische, rechtliche oder sonstige Beratung. Ergebnisse werden im Kurs geprüft, eingeordnet und nicht ungeprüft übernommen.
Vor dem Einsatz eines Werkzeugs, das zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet oder eine gesonderte Einwilligung erfordert, informiert Questwerk die Erziehungsberechtigten.
6. Pflichten und sichere Zusammenarbeit
Die Teilnehmenden behandeln andere respektvoll, beachten die Anweisungen der Kursleitung und geben keine Passwörter, Adressen, Gesundheitsdaten, privaten Bilder oder sonstigen sensiblen Daten in KI-Werkzeuge ein. Zugangsdaten und Einladungslinks dürfen nicht an außenstehende Personen weitergegeben werden.
Bild-, Ton- und Bildschirmaufzeichnungen des Live-Unterrichts sowie die Veröffentlichung von Namen, Stimmen, Bildern, Chatverläufen oder Arbeitsergebnissen anderer Teilnehmender sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Questwerk nach einer angemessenen Warnung die Teilnahme vorübergehend beschränken. Bei besonders schweren Verstößen oder fortgesetzter Störung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Gesetzliche Ansprüche und eine Abrechnung bereits erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
7. Absagen, Nachholtermine und Terminänderungen
Kann ein Kind an einer Einheit nicht teilnehmen und teilt die buchende Person dies Questwerk mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn in Textform mit, gilt die Einheit nicht als versäumt. Sie kann nach vorheriger Abstimmung bei einem freien Platz in einer anderen oder zusätzlichen Live-Einheit nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin oder eine bestimmte Kursgruppe besteht nicht.
Für jeweils drei gebuchte Monate ist zusätzlich eine kurzfristige Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn ohne Verlust der Einheit enthalten („Flex-Joker“). Eine Laufzeit von 1, 3, 6 oder 12 Monaten enthält damit 0, 1, 2 oder 4 Flex-Joker. Die Absage muss vor Beginn der Einheit in Textform erfolgen. Bei unangekündigtem Nichterscheinen oder nach Verbrauch der enthaltenen Flex-Joker gilt eine kurzfristig abgesagte Einheit als versäumt.
Nachholguthaben können während der Vertragslaufzeit und bis drei Monate nach deren Ende eingelöst werden. Sie sind nicht übertragbar, werden nicht ausgezahlt und setzen einen freien Kursplatz voraus. Questwerk stellt für versäumte Einheiten grundsätzlich eine kompakte Catch-up-Quest bereit, soweit dies für den jeweiligen Inhalt sinnvoll und ohne Daten anderer Teilnehmender möglich ist.
Muss Questwerk eine Einheit etwa wegen Krankheit oder einer nicht nur kurzfristigen technischen Störung absagen, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Laufzeit um eine entsprechende Live-Einheit verlängert. Ist beides nicht zumutbar oder nicht möglich, wird der auf die ausgefallene Einheit entfallende Preisanteil erstattet.
Notwendige geringfügige Terminverschiebungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Eine dauerhafte Verlegung auf einen anderen Wochentag erfolgt nur im Einvernehmen mit der buchenden Person.
8. Preise, Rechnung und Zahlung
Es gilt der im konkreten Platzangebot genannte Gesamtpreis einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die auf der Website genannten rechnerischen Monatspreise dienen nur der Vergleichbarkeit; geschuldet ist der im angenommenen Platzangebot bestätigte Gesamtpreis.
Das Schnupper-Angebot kostet einmalig 20 Euro. Wird anschließend ein Laufzeit-Angebot gebucht, werden diese 20 Euro auf dessen Gesamtpreis angerechnet.
Nach der ausdrücklichen Annahme erstellt Questwerk eine Rechnung für das gewählte Angebot. Der Gesamtpreis ist entsprechend dem auf der Rechnung genannten Zahlungsziel im Voraus zu zahlen. Vor der persönlichen Platzbestätigung wird keine Zahlung verlangt. Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits geschlossene Verträge aus.
9. Laufzeit und Beendigung
Das Schnupper-Angebot endet nach der einmaligen 90-minütigen Live-Einheit. Ein Laufzeitvertrag entsteht dadurch nicht automatisch.
Der Vertrag läuft bei einem gebuchten Laufzeit-Angebot für 1, 3, 6 oder 12 Monate und endet danach automatisch. Er verlängert sich nicht automatisch. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Festlaufzeit ist ausgeschlossen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Lösungsrechte bleiben unberührt. Erklärungen zur Kündigung können mindestens in Textform an patrick@questwerk.de gesendet werden.
10. Widerrufsrecht
Verbraucher:innen steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Frist, Widerrufsfolgen und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
Soll der Club auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist beginnen, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen anfallen. Questwerk beginnt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn die dafür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung vorliegt.
11. Kursunterlagen und Arbeitsergebnisse
Von Questwerk bereitgestellte Kursunterlagen dürfen für die persönliche Teilnahme und den privaten Familiengebrauch genutzt werden. Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe oder systematische Vervielfältigung ist nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis oder ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Rechte an eigenen Ideen und selbst erstellten Projekten der Teilnehmenden verbleiben bei ihnen. Für Inhalte und Code, die KI- oder Drittanbieter-Werkzeuge erzeugen, können zusätzliche Bedingungen der jeweiligen Anbieter gelten.
12. Haftung
Questwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Questwerk haftet nicht für Störungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für die Internetverbindung oder das Endgerät der teilnehmenden Person. Gesetzliche Gewährleistungs- und Minderungsrechte bei einer von Questwerk zu vertretenden Leistungsstörung bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Für minderjährige Teilnehmende erhebt Questwerk nur die für Organisation, Sicherheit und Durchführung erforderlichen Daten.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Questwerk ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.